Rechtsprechung
OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsLKrO § 65 Abs. 2; SächsGemO § 115; SächsPÜG § 3; GG Art 28 Abs. 2; SächsVwNG Art 40 ff
Kommunalaufsichtliche Anordnung, Übernahme eines Beamten, Personalhoheit, Funktionalreform - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.10.2012 - 7 K 794/11
- OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 3/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen, 24.08.2010 - 4 B 99/10
Beschränkung der vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht umfassten Personalhoheit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 3/13
Im Anschluss an die vom Senat in seinem zwischen den Beteiligten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss vom 24. August 2010 - 4 B 99/10 - aufgeworfenen Frage, ob es nach der organisatorischen Struktur der Kreisverwaltung und der Wertigkeit der dort zu besetzenden Stelle tatsächlich veranlasst sei, dem Beigeladenen auf Lebenszeit ein höheres Amt zuzuweisen als allen anderen Führungskräften des höheren Dienstes unterhalb der Beigeordneten und ob sich der Personalübergang "eher" auf die Sachbearbeiterebene beziehe, könne die Kammer dem Gesetz über den Personalübergang keine derartige Beschränkung entnehmen.Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24. August 2010, a. a. O.) seien die Regelungen der Kommunalaufsicht zur Durchsetzung eines Personalübergangs gegen den Willen einer kommunalen Gebietskörperschaft anwendbar.
21 In seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss, mit dem der Senat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen Nr. 1 und 2 des Bescheides der Landesdirektion Dresden vom 27. April 2009 wiederhergestellt hat (Beschl. v. 24. August 2010 - 4 B 99/10 - hat der Senat u. a. folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 03.03.1981 - 7 B 36.81
Personalhoheit als Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 3/13
Die vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht umfasste Personalhoheit, zu der auch die Befugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden gehört, ihre Beamten selbst auszuwählen, kann bei einem gesetzlich geregelten Zuwachs von Verwaltungsaufgaben durch eine damit verbundene Verpflichtung zur Übernahme von Bediensteten beschränkt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 1981 - 7 B 36/81 -, juris Rn. 4 m. w. N.).Zwar sind gesetzliche Regelungen, die bei der Umbildung von Körperschaften eine Körperschaft zur Übernahme von Beamten verpflichten, mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, wenn die Verpflichtung zur Übernahme von Bediensteten - wie hier - verknüpft ist mit einem Zuwachs von Verwaltungsaufgaben (BVerwG, Beschl. v. 3. März 1981 - 7 B 36/81 - juris Rn. 4 m. w. N.).
- BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 30.07
Umbildung von Körperschaften; Veränderung des Funktionsamtes eines Beamten; …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 3/13
Bei einer rechtsgleichen Fortsetzung des bisher zum Antragsgegner bestehenden Beamtenverhältnisses mit dem Antragsteller könnte der Beigeladene verlangen, dass ihm ein seinem Statusamt entsprechender Aufgabenbereich übertragen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 268 f.). - OVG Sachsen, 24.11.2009 - 2 B 420/09
Übernahmeverfügung; amtsangemessene Besoldung; Dienstposten
Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 3/13
Nach der Rechtsprechung des für Beamtenrecht zuständigen 2. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (u.a. Beschl. v. 24. November 2009 - 2 B 420/09 - juris Rn. 13) kommt es für die Rechtmäßigkeit einer Übernahmeverfügung grundsätzlich nicht darauf an, ob ein Beamter bei seinem neuen Dienstherrn amtsangemessen verwendet wird.
- VG Gelsenkirchen, 07.05.2018 - 15 K 5283/16
Kommunalaufsicht, Kommunale Selbstverwaltungsgarantie, Aufhebungsverfügung, …
vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 8. April 2014 - 4 A 3/13 -, juris; Burgi, in Dietlein/Burgi/Hellermann,Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen, 6. Aufl. 2016, § 2 Rn. 84 sowie in Kommunalrecht, 5. Aufl. 2015, § 8 Rn. 43; Brüning/Vogelsang, Die Kommunalaufsicht, 2. Aufl. 2009, Rn. 229.